Modellflugplatzordnungvereinslogo650dmfv-klein

[Home] [Flugbetrieb]

Modellflugplatzordnung

des

Modellflugverein Bautzen e. V.

für das Modellfluggelände Klix

 

Stand November 2007

 

  • Allgemeines
  • Diese Modellflugplatzordnung ist Bestandteil der "Genehmigung für den Sonderlandeplatz Klix", für das "Aero Team Klix Segelflugclub e. V.“ In diesem Rahmen behält sich der ATK Segelflugclub e.V. als Platzhalter vor, allein über jegliche Ausübung des Modellflugsports auf dem Flugplatz Klix zu entscheiden.
  • Die Interessen des Modellflugvereins auf dem Modellfluggelände werden durch die Mitglieder des Vorstandes, in dessen Abwesenheit durch die anwesenden Mitglieder, vertreten. Bei der Durchsetzung der Modellflugordnung können auch einzelne Mitglieder des Vereins tätig werden. Entscheidungen und Maßnahmen, die zur Durchsetzung der Modellflugordnung dienen, werden durch den Vorstand vorbehaltlos unterstützt.
  • Der Modellflugplatz ist für Modelle bis 20kg Abfluggewicht zugelassen. Raketenantriebe sind nicht zugelassen.
  • Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere anderer Personen und Sachen sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Modellflugbetriebes, nicht gefährdet oder gestört werden.
  • Die sich auf dem Flugplatz Klix befindliche Modellflugpiloten haben sich auf Verlangen gegenüber der Luftaufsichtsstelle, dem Leitungsdienst des ATK sowie dem Vorstand des Modellflugvereins auszuweisen.
  • Das Starten, der Betrieb in der Luft und das Landen von Modellen werden nachfolgend in dieser Ordnung als Flugbetrieb bezeichnet.

 

  • Benutzung der Flächen des Modellflugplatzes
  • Das Befahren des Flugplatzes Klix ist nur auf den umlaufenden Wegen gestattet. Der Modellflugplatz ist auf dem kürzesten Weg anzufahren.
  • Nach dem Entladen der Modellflugausrüstung sind die Fahrzeuge grundsätzlich im Abstellbereich zu parken.
  • Der Aufenthalt von Modellflugpiloten sowie das Lagern der Modellflugausrüstung erfolgt im Vorbereitungsraum.
  • Zuschauer haben sich im Abstellbereich aufzuhalten. Mit Erlaubnis eines Piloten können sie den Vorbereitungsraum sowie das Flugfeld betreten.
  • Für die Durchführung von Wettbewerben mit einer Vielzahl von Teilnehmern können hiervon, jedoch nicht von der BeMod (deutsche Übersetzung des Sporting Code der FAI) abweichende Regelungen getroffen werden. Diese Regelungen bedürfen der Abstimmung mit der Luftaufsichtsstelle (Flugleiter) des Flugplatzes Klix.

 

  • Teilnehmer am Flugbetrieb
  • die Ausübung von Modellflug auf dem Modellflugplatz ist nur den Mitgliedern des Modellflugverein Bautzen gestattet. Der Mitgliedsausweis ist ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
  • Für die Teilnahme am Flugbetrieb ist eine gültige Haftpflichtversicherung für den Modellflug erforderlich. Ein Nachweis ist ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Flugbetrieb für diesen Piloten zu untersagen.
  • Gästen kann der Flugbetrieb durch den Vorstand, bei dessen Abwesenheit auch durch anwesende Vereinsmitgliedern, gestattet werden, wobei eine Benutzungsgebühr zu entrichten ist. Gastpiloten sind in jedem Fall mit Namen, Adresse und Unterschrift im Flugbuch zu dokumentieren. Der Gastpilot ist auf die Einhaltung der Modellflugplatzordnung hinzuweisen. Die Vorlage einer Modellflughalterhaftpflichtversicherung bestätigt der Gestattende mit seiner Unterschrift.
  • Der Verein sowie der Flugleiter sind von jeglicher Haftung freigestellt, die die bestehende Deckungssumme der Vereinshaftpflichtversicherung übersteigt, wenn dem Gastpiloten oder seinen Helfern bei der Benutzung des Vereinsgeländes und seiner Einrichtungen ein Schaden entstehen sollte.
  • Für Schäden, die dem Modellflugverein Bautzen oder seinen Mitgliedern durch den Gastpiloten entstehen, hat dieser zu haften.
  • Die zur Anerkennung der Modellflugplatzordnung geleistete Unterschrift im Flugbuch gilt hierfür entsprechend.
  • Jeder am Flugbetrieb teilnehmende Pilot hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen, die den Modellflug regeln, zu verfügen.
  • Darüber hinaus hat jedes Vereinsmitglied den Erhalt der jährlichen Belehrung zur Flugplatzordnung bis zum Ablauf des 1. Quartals des laufenden Jahres zu quittieren.
  • Wer infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Modellflugpilot behindert ist, darf keinen Flugmodell starten, fliegen oder landen. Solcherart angetroffenen Modellflugpiloten kann die Ausübung des Flugbetriebes temporär untersagt werden.
  • Bei besonders starker Beeinträchtigung aus unter 3.6 angeführten Gründen, kann jegliche Tätigkeit auf dem Modellfluggelände untersagt werden.
  • Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die aufgrund ihres technischen Zustandes, insbesondere ihrer Steuerungsanlagen, sicher gestartet und gelandet werden können.

 

  • Betreibung von Fernsteueranlagen
  • Jeder Modellflugpilot ist verantwortlich für den Betrieb seiner Fernsteueranlage. Diese muss eine gültige Betriebserlaubnis der RegTP besitzen.
  • Der Sender ist während des Betriebes mit einer farbigen Kennzeichnung zu versehen, welche die Nummer des verwendeten Fernsteuerkanals zeigt. Die Kennzeichnung muss wie folgt gestaltet sein:
  • a)Farbe: 35MHz-Bereich = orange
    40 MHz-Bereich = grün
  • b) Kennzeichnung des Kanals
  • Die Benutzung von Fernsteueranlagen mit 27MHz für Flugmodelle ist auf dem Modellflugplatz nicht zulässig.
  • An der Frequenztafel ist der vom Modellpiloten belegte Kanal mittels Kanalmarke zu kennzeichnen.
  • Vor Inbetriebnahme hat der Pilot die Belegung des jeweiligen Kanals zu überprüfen. Wird Doppelbelegung festgestellt, ist möglichst auf einen Ersatzkanal auszuweichen. Ist das nicht möglich, darf die Fernsteueranlage grundsätzlich nur nach Abstimmung zwischen den betroffenen Modellflugpiloten betrieben werden.
  • Wer ohne die Beachtung dieser Bestimmungen seinen Sender in Betrieb setzt, handelt grob fahrlässig und haftet voll für eventuell daraus entstehende Schäden.

 

  • Durchführung Flugbetrieb
  • Der erste auf dem Gelände des Flugplatzes Klix erscheinende Modellflugpilot hat die Pflicht, Flugbetrieb bei der Luftaufsichtsstelle (Flugleiter-ATK) anzumelden, die Anmeldung ist im Flugbuch durch Angabe des Entgegennehmenden zu vermerken.
  • Der Modellflugpilot hat die tägliche Festlegung der Flugfläche, der Modellflugzone und die max. Flughöhe für die Modelle mit dem Flugleiter zu vereinbaren, sowie sich über Besonderheiten für die Durchführung des Flugbetriebes zu informieren. Diese Informationen sind an andere Piloten weiterzugeben bzw. es müssen sich nachfolgende Piloten über die aktuellen Bedingungen vor Ort informieren. Gegebenenfalls ist die Anmeldung beim ATK zu wiederholen.
  • Zur Vermeidung von Belästigungen oder Verschmutzungen sind die Startvorbereitungen im Vorbereitungsraum durchzuführen.
  • Zum Starten haben sich die Modellpiloten und ihre Helfer grundsätzlich auf das Flugfeld in ausreichende Entfernung zum Vorbereitungsraum zu begeben.
  • Vor dem Sicherheitsnetz dürfen sich nur die Piloten, der Flugleiter sowie kurzzeitig Helfer aufhalten.
  • Mehrere Piloten müssen sich in einer Gruppe so auf dem Flugfeld zusammenstellen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist.
  • Ein Flugleiter ist einzusetzen, wenn mehr als 3 Modelle gleichzeitig am Flugbetrieb (Betrieb in der Luft) teilnehmen. Ebenfalls ist ein Flugleiter bei Veranstaltungen zu bestellen.
  • Das Fliegen ist grundsätzlich nur in der freigegebenen Modellflugzone gestattet. 
  • Segelflugmodelle haben Vorrang gegenüber motorisierten Modellen.
  • Das Über- und Anfliegen des Vorbereitungsraumes und des Abstellbereiches für Fahrzeuge, sowie das Anfliegen von Personen, Fahrzeugen, manntragender Luftfahrzeuge oder Tieren ist nicht erlaubt!
  • Flugmodelle haben bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen.
  • Bei Start- und Landevorgängen muss eine klare Absprache gewährleistet sein. Landungen sind mit dem Ruf "Landung!" (oder ähnlich) anzukündigen. Motormodelle mit stehendem Propeller und "Notlandungen" haben immer Vorrang. Beobachtete Abstürze müssen ebenfalls laut und vernehmlich bekannt gegeben werden.
  • Piloten, die nicht über ausreichende Erfahrung in der Führung eines Modells verfügen oder in der Führung eines Modells unsicher sind, sollten den Flugbetrieb nur im Beisein eines geeignete Piloten durchführen.

 

  • Flugleiter
  • Als Flugleiter kann eingesetzt werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ausreichend Erfahrung im Steuern eines Modellflugzeuges besitzt und Mitglied des MFV-Bautzen ist.
  • Es können sich zwei Piloten die Funktion des Flugleiters teilen. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens ein Flugleiter die Flugsicherungsaufgaben wahrnimmt, während der andere am Flugbetrieb teilnimmt.
  • Im regulären Flugbetrieb ist der erste und zweite Pilot am Platz als Flugleiter zu bestellen, der die Anforderungen unter 6.1 erfüllt.
  • Bei Veranstaltungen wird der Flugleiter durch den Vorstand eingesetzt.
  • Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Der Flugleiter hat uneingeschränkte Weisungsbefugnis in seiner Funktion.
  • Allen Anweisungen des Flugleiters ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Der Flugleiter kann den Modellen unterschiedliche Flugsektoren zuweisen.

 

  • Flugbuch
  • Bei Flugbetrieb ist ein Flugbuch zu führen.
  • Im Flugbuch ist festzuhalten:
  • - Name, Kommen und Gehen des Piloten, Kanal und Unterschrift des Piloten
  • - die Anmeldung des Flugbetriebes auf dem Modellflugplatz mit Namen des Entgegennehmenden beim ATK
  • - die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie die Vor- und Nachnamen der Flugleiter
  • - Gastpiloten mit Namen, Adresse, Kanal und Unterschrift sowie der Gestattende
  • - besondere Vorkommnisse.
  • Besondere Vorkommnisse (z.B. Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter, Ausschlüsse vom Flugbetrieb, Verstöße gegen die Modellflugplatzordnung) müssen im Flugbuch aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Eintragenden mit Namen und Unterschrift zu bestätigen. Zeugen sind ebenfalls zu dokumentieren.
  • Das Flugbuch ist Eigentum des Modellflugvereins Bautzen und darf ohne Zustimmung des Vorstandes des MFV nicht dritten überlassen werden.
  • Auf Verlangen der Luftaufsichtsstelle (Flugleiter-ATK) oder dem Leitungsdienst des ATK muss diesem Einblick in das Flugbuch gewährt werden.
  • Der Luftaufsichtsstelle (Flugleiter-ATK) oder dem Leitungsdienst des ATK ist es in seiner Person als Platzhalter gestattet, Vermerke in der Rubrik Besondere Vorkommnisse zu machen.

 

  • Lehrer-Schüler-Betrieb
  • Der Lehrer-Schüler-Betrieb mit Nicht-Vereinsmitgliedern ist im Flugbuch mit zu vermerken. Es wird der Name des Lehrers sowie der Vor- und Zuname, die Adresse und Unterschrift des Schülers bei Besonderen Vorkommnissen festgehalten.

 

  • Umweltschutz
  • Der Betrieb von Verbrennungsmotoren ist ausnahmslos nur mit wirksamen Schalldämpfungsanlagen gestattet. Der Schalldämpfer muss gewährleisten, dass der zulässige Schallpegelwert 84 dB(A) entsprechend der in der BeMod vorgeschriebenen Meßmethode nicht überschritten wird.
  • Bei Defekten am Schalldämpfersystem darf nicht gestartet werden, bzw. ist der Flug so bald wie möglich abzubrechen.
  • Vom Modellflugpiloten ist zuverlässig zu verhindern, dass Kraftstoff in den Boden gelangt.
  • Der Flugplatz ist stets sauber zu halten. Jeglicher Abfall ist vom Verursacher ohne Rückstände zu entfernen.
  • Raucherreste sind so zu deponieren, dass eine Brandgefahren für Rasen und Ausrüstungsgegenstände ausgeschlossen ist.

 

  • Ahndung von Verstößen
  • Verstöße gegen diese Modellflugordnung oder gegen die BeMod. können je nach Schwere mit befristetem oder dauerndem Startverbot geahndet werden.
  • Bei Bedarf wird die Beurteilung von Verstößen durch ein Gremium, bestehend aus Vertreter des ATK und des MFV, vorgenommen. Der Platzhalter behält sich dabei die endgültige Entscheidung vor.

 

  • Gültigkeit
  • Diese Modellflugordnung für den Flugplatz Klix tritt mit der Freizeichnung des ATK sowie der Bestätigung durch das Luftverkehrsamt in Kraft.
  • Zur Kenntnisnahme wird diese Modellflugordnung an alle Mitglieder des MFV ausgehändigt.